Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Grundsätzlich haben alle Frauen (Väter), die Kinder unter 18 Jahren erziehen, einen Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Mütter und Väter haben alle vier Jahre die Möglichkeit eine solche Maßnahme zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Gesundheitsstörungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird.